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   BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 13/95   

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BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 13/95 (https://dejure.org/1997,17850)
BSG, Entscheidung vom 19.08.1997 - 13 RJ 13/95 (https://dejure.org/1997,17850)
BSG, Entscheidung vom 19. August 1997 - 13 RJ 13/95 (https://dejure.org/1997,17850)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit - Hilfsweise Geltendmachung der Gewährung von Versichertenrente wegen Berufsunfähigkeit - Begriff der Erwerbsunfähigkeit - Pflicht zur Benennung von ungelernten Verweisungstätigkeiten für erheblich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 19.12.1996 - GS 2/95

    Bezeichnung von Verweisungstätigkeiten bei der Erwerbsunfähigkeit älterer

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 13/95
    Nach der jetzt vom Großen Senat des Bundessozialgerichts (vgl den Beschluß vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 - Umdr S 10 ff mwN) bestätigten Rechtsprechung des BSG ist einem Versicherten, der aus gesundheitlichen Gründen seine bisherige Erwerbstätigkeit nicht mehr verrichten kann, bei Verweisung auf das übrige Arbeitsfeld grundsätzlich zumindest eine Tätigkeit konkret zu benennen, die er noch auszuüben vermag.

    Nur so erscheint eine "vernünftige Handhabung dieser weiten Begriffe" gewährleistet, wie sie der Große Senat des BSG in seinem Beschluß vom 19. Dezember 1996 (GS 2/95, Umdr S 19) vorausgesetzt hat.

    Kommt das LSG nach weiterer Sachaufklärung zu dem Ergebnis, daß eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung vorliegt, bleibt zu prüfen, ob für die dann zu benennende Verweisungstätigkeit der Arbeitsmarkt verschlossen ist (vgl dazu jetzt auch den Beschluß des Großen Senats des BSG vom 19. Dezember 1996 - GS 2/95 - Umdr S 14).

  • BSG, 28.08.1991 - 5 RJ 47/90

    Verweisbarkeit bei der Feststellung von Berufs- und Erwerbsunfähigkeit, objektive

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 13/95
    Der vorliegende Fall gibt jedoch Anlaß, der Frage nachzugehen, ob sie mit ihren Leistungseinschränkungen - gemessen an den tatsächlichen Anforderungen der Arbeitswelt - noch in erforderlichem Umfang erwerbstätig sein kann (vgl dazu BSG SozR 3-2200 § 1247 Nr. 8).
  • BSG, 08.10.1992 - 5 RJ 24/90

    Berufsunfähigkeit - Restleistungsvermögen - Anforderungsprofil des

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 13/95
    Der Anspruch der Klägerin auf Versichertenrente wegen EU oder BU richtet sich noch nach dem Vierten Buch der RVO, da der Rentenantrag bereits im Jahre 1991 - also bis zum 31. März 1992 - gestellt worden ist und er sich auch auf die Zeit vor dem 1. Januar 1992 bezieht (vgl § 300 Abs. 2 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - ; BSG SozR 3-2200 § 1246 Nr. 29).
  • BSG, 23.11.1994 - 13 RJ 19/93

    Konkrete Benennung von Verweisungstätigkeiten bei Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeit,

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 13/95
    Im Hinblick darauf, daß der Große Senat des BSG die vom erkennenden Senat angestrebte Fortentwicklung der Rechtsprechung zur Benennung von ungelernten Verweisungstätigkeiten für erheblich leistungsgeminderte, aber noch vollschichtig einsetzbare Versicherte (vgl die Vorlagebeschlüsse vom 23. November 1994 - 13 RJ 19/93 - ua) auch mit Rücksicht auf zwischenzeitliche gesetzgeberische Maßnahmen (vgl §§ 43, 44 in der Fassung des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch) abgelehnt hat, kommt den Merkmalen "Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen" und "schwere spezifische Leistungsbehinderung" eine besondere Bedeutung zu.
  • BSG, 23.06.1981 - 1 RJ 72/80

    Hilfsarbeiter - Verweisung - Benennung von Verweisungstätigkeiten

    Auszug aus BSG, 19.08.1997 - 13 RJ 13/95
    Dazu hat nach Auffassung des erkennenden Senats der Große Senat des BSG in seinen Beschlüssen vom 19. Dezember 1996 hinreichend deutlich gemacht, daß die Frage, ob im konkreten Fall eine Summierung ungewöhnlicher Leistungseinschränkungen oder eine schwere spezifische Leistungsbehinderung anzunehmen ist, nur unter Berücksichtigung der tatsächlichen Verhältnisse der Arbeitswelt, insbesondere auch der dort an Arbeitnehmer gestellten Anforderungen, zutreffend beantwortet werden kann (vgl bereits BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 81).
  • BSG, 27.07.1999 - B 13 RJ 65/99 B

    Revisionszulassung wegen Abweichung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auch in bezug auf weitere Senatsurteile vom 19. August 1997 (13 RJ 21/95, 13 RJ 13/95, 13 RJ 55/96, 13 RJ 95/96, 13 RJ 25/95 und 13 RJ 91/96) und 30. Oktober 1997 (13 RJ 49/97) hat es die Klägerin unterlassen, divergenzfähige Rechtssätze herauszustellen.
  • LSG Baden-Württemberg, 20.05.2010 - L 7 R 195/09
    Bereits diese Einschränkungen qualitativer Art (vgl. hierzu auch BSG, Urteile vom 19. August 1997 - 13 RJ 13/95 - und vom 6. Mai 1998 - B 13 RJ 79/97 R - (beide juris)) sind so erheblich, dass selbst bei der Annahme eines mindestens sechsstündigen Leistungsvermögens das Spektrum einfacher Bürotätigkeiten oder das weite Feld hauswirtschaftstechnischer Arbeiten ausscheiden würde, und auch sonst kein Arbeitsfeld denkbar ist, an dem die Klägerin in einem Betrieb noch einsetzbar wäre (vgl. hierzu auch BSG SozR 4-2600 § 43 Nr. 9; BSG, Urteil vom 20. Oktober 2004 - B 5 RJ 48/03 R - (juris)).
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